Erklärung zur Zugänglichkeit

Einführung

Sidea S.r.l. verpflichtet sich, seine Website gemäß der Richtlinie (EU) 2019/882 (Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit) und der Gesetzesverordnung 82/2022 zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website: www.sideaita.it


Status der Einhaltung

Diese Seite ist teilweise konform den Anforderungen der Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webinhalten (WCAG) 2.1AA-Niveau, aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und/oder Ausnahmen.


Nicht zugängliche Inhalte

Trotz ständiger Bemühungen, die volle Zugänglichkeit der Website zu gewährleisten, können sie vorhanden sein:

  • Einige sehr alte Bilder haben möglicherweise keinen perfekt beschreibenden Alternativtext (bei Bildern, die in den Hauptpfaden nicht mehr aktiv sind).
  • Geringfügige Abweichungen im Farbkontrast bei dekorativen oder sekundären Komponenten.

Wir arbeiten ständig an der Aktualisierung und Verbesserung dieser Bereiche.


Getroffene Maßnahmen

  • Alle Hauptbilder haben korrekte Alternativtexte.

  • Die Kopfstruktur (<h1>, <h2>, <h3>) ist logisch und konsequent.

  • Die vollständige Navigation auf der Website über die Tastatur (Tab, Shift+Tab, Enter) ist gewährleistet.

  • Alle Links ohne sichtbaren Text haben einaria-Label angemessen.

  • Das von den WCAG geforderte Mindestkontrastverhältnis wird eingehalten.

  • Es gibt keine leeren Links, Auszeichnungsfehler oder Barrieren für Bildschirmleser.


Abfassung der Erklärung

Diese Erklärung wurde abgegeben am 26. April 2025 durch eineinterne Selbsteinschätzung basierend auf:

  • Automatische Werkzeuge (WAVE, AXE DevTools, Lighthouse)

  • Manuelle Überprüfung der Hauptpfade und der Seitenvorlagen.

Zuletzt aktualisiert: 26. April 2025


Feedback und Kontakt

Wenn Sie Probleme mit der Zugänglichkeit haben oder Berichte und Vorschläge einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an uns:

Wir verpflichten uns, innerhalb von 30 Tagen nach der Meldung zu antworten.


Bewerbungsverfahren

Wenn die Antwort nicht zufriedenstellend ist oder nicht innerhalb von 30 Tagen erfolgt, kann man sich über die offizielle AgID-Website an den digitalen Ombudsmann wenden.